Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeits- und Porträtfotografie

Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden

AGB genannt) gelten für alle Aufträge bzw. Leistungen, die die

Fotografin erbringt.

Sie gelten als vereinbart, wenn nicht unverzüglich binnen drei

Werktagen schriftlich widersprochen wird.

Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hier-

mit vorsorglich widersprochen.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung

auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen

Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

 

Nutzungsrechte/Urheberrechte

Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern

nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Auftraggeber erhält

für die überreichten Bilder ein uneingeschränktes Nutzungsrecht.

Dieses Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Bezahlung des

Honorars von der Fotografin auf den Auftraggeber über.

Die Fotografin ist nicht zur Herausgabe von Negativen, Dias,

Datenträgern, Dateien und sonstigen Daten an den Auftraggeber

verpflichtet, es sei denn, dieses wurde ausdrücklich schriftlich

vereinbart. Das Herausgegebene ist dann gesondert zu vergüten.

 

Künstlerischer Gestaltungsspielraum

Die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung, des Aufnahmeorts

und der angewendeten optischen-technischen Mittel sowie der

künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Anregungen und Motiv-

wünsche der Auftraggeber sind für den Fotografen unverbindlich und

werden nach eigenem Ermessen berücksichtigt. Diesbezügliche

Reklamationen sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungs-

wünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung

und Beauftragung und sind ggf. gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass bei fotojournalistischer

Begleitung von Hochzeiten alle anwesenden Gäste abgelichtet werden.

Die Fotografin ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies

vom Auftraggeber erwünscht ist.

 

Auftragserteilung

Eine Auftragserteilung gilt für beide Vertragsparteien als verbindlich,

wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers in schriftlicher Form

von der Fotografin festgehalten wurde.

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem

vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 30 % des verein-

barten Honorars als Ausfallhonorar ab Vertragsschluss, 50 % des

vereinbarten Honorars bis 6 Monate vor dem Fototermin und 90 % bis

6 Wochen vor dem Fototermin an die Fotografin zu zahlen. Gesetzliche

Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

Evtl. geleistete Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nicht-

einhalten des Fototermins nicht erstattet.

Bei Terminverschiebung/-änderung durch den Auftraggeber ist eine

Umbuchungsgebühr in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu ent-

richten. Des Weiteren ist eine Terminverschiebung/-änderung nur mit

Absprache und Abstimmung des Fotografen möglich.

Die Fotografin wählt die Bilder aus, die sie dem Auftraggeber bei

Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte

werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als

vertragsgemäß abnimmt.

 

Vertragskündigung aufgrund höherer Gewalt

Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt/besonderer Umstände,

wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrs-

störungen etc. (auch von Familienangehörigen der Fotografin) nicht

möglich, den Auftrag auszuführen, oder muss der Kunde aufgrund

höherer Gewalt, wie z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, seinen Auftrag

kurzfristig zurückziehen, verzichtet der jeweils andere Vertragspartner

auf Schadenersatzforderungen, es kann keine Haftung für jegliche

daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen

werden.

Davon nicht betroffen sind Absagen aus geringfügigen Beweggründen

(z. B. bei Hochzeit Trennung des Paares, Änderung der Entscheidung

für die Fotografin).

Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Foto-

grafin kommen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatzfotografen.

Die Fotografin wird immer bemüht sein, bei der Suche nach einem

adäquaten Ersatz zu unterstützen.

 

Honorar/Vergütung

Es gilt das vereinbarte Honorar.

Der Honoraranspruch ist spätestens bei Ablieferung der Aufnahmen

fällig. Anzahlungen sind wie vereinbart im Voraus zu bezahlen.

Für Änderungen, welche der Auftraggeber während der Aufnahme-

arbeiten wünscht und diese einen Mehraufwand erfordern sowie Än-

derungen nach Abschluss der Bildarbeiten, hat der Auftraggeber die

entstehenden Mehrkosten zu tragen.

Es wird ein Vertrag geschlossen, der alle Zahlungsbedingungen enthält.

Die Fotografin ist berechtigt, eine Anzahlung von 30 % des verein-

barten Auftragswertes bei Vertragsschluss zu verlangen.

Die Bezahlung der Endrechnung, 100 % des Honorars, ist mit Über-

gabe des fertigen vereinbarten Endproduktes zu zahlen.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Bilddaten Eigentum der

Fotografin.

 

Haftung

Gegen die Fotografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus

Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen

und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsab-

schluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob

fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der Fotografin oder

ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Fotografin haftet

nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich

oder grob fahrlässig herbeiführen.

Bei Nichterscheinen der Fotografin zu einem Termin, welches sie nicht

vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, übernimmt die Fotografin

keine Haftung für die daraus resultierenden Schäden.

 

Mitwirkungspflicht des Kunden

Die Fotografin ist auf eine gewisse Mitwirkungspflicht des Kunden

angewiesen. Dies betrifft insbesondere die Hochzeits- und Porträt-

fotografie. Hier ist es wichtig, dass der Kunde/das Brautpaar der

Fotografin rechtzeitig alle nötigen Informationen, welche sie für die

Ausführung der im Vertrag vereinbarten Leistung benötigt, zur Ver-

fügung stellt.

Ebenso sollten am Ausführungstag bestmögliche Voraussetzungen

gegeben sein, die ein barrierefreies Arbeiten ermöglichen.

 

Übergabe / Speicherung der Bilddaten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm übergebenen Bilddaten (auf

USB-Stick, via Datentransfer etc.) baldmöglichst auf eigenen Rechnern

zu sichern und der Fotografin die erfolgte Speicherung zeitnah mitzu-

teilen.

Bis zum Zeitpunkt der Mitteilung verbleiben die Bilddaten (als Siche-

rung) auf dem Rechner der Fotografin.

Nach Mitteilung über die erfolgte Speicherung der Bilddaten durch

den Auftraggeber werden die Bilddaten von der Fotografin auf ihrem

Rechner gelöscht und stehen danach in keinem Falle mehr zur Ver-

fügung.